2. September 2025
Die Elektrizitätsversorgung Wittenbach EVW publiziert jeweils Ende August die Stromtarife für das kommende Jahr. Per 1. Januar 2026 konnte die EVW die Preise senken. Die Reduktion der Elektrizitätspreise beträgt insgesamt über alle Kunden in der Grundversorgung –13.6 %. Dies entspricht einer durchschnittlichen Preissenkung um –4.44 Rp./kWh. Dies bedeutet für einen standardisierten 4-Zimmer-Haushalt mit rund 2’500 kWh/Jahr (gemäss Verbrauchskategorie nach ElCom) eine Entlastung von CHF 154.40 (2025: CHF 1’044.29 vs. 2026: CHF 889.89). Der Grund für die Senkung ist auf tiefere Marktpreise für die Elektrizität, geringerer Netzkosten und einem äusserst geringem Deckungsdifferenzsaldo aus den Vorjahren zurückzuführen. Die detaillierten neuen Tarife erhalten alle Stromkunden per Post zugestellt und können auch auf wittenbach.ch unter Elektrizitätsversorgung eingesehen werden.
Neuerungen
Das Jahr 2026 bringt auch gesetzliche Neuerung mit sich, nicht zuletzt auch aufgrund der Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass, Stromgesetz). Drei relevante Änderungen sind hier kurz aufgeführt:
Messtarif: Den Energieversorgern wir die Einführung eines Messtarifs vorgeschrieben. Dieser dient dazu, die Kosten für das Messwesen, insbesondere den Betrieb und Unterhalt der neuen intelligenten Stromzähler, transparent und verursachergerecht auszuweisen. Bisher waren diese Kosten im Tarif der Netznutzung enthalten.
Solidaritätszuschlag: Zu den bestehenden gesetzlichen Abgaben und Zuschlägen kommt neu ein Zuschlag für sogenannte solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz hinzu. Dabei geht es um erzeugungsbedingte Verstärkungen im Verteilnetz und von Anschlussleitungen aber auch um die von der Bundesversammlung beschlossene Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl- und Aluminiumproduzenten. Diese Beträge werden von allen Energieversorgern dem Endkunden verrechnet.
Rücklieferung von Solarstrom: Neu orientieren sich die Vergütungen für zurückgelieferten Solarstrom an den vom Bund vierteljährlich festgelegten Referenz-Marktpreisen. Damit wird die Vergütung stärker an die aktuelle Marktentwicklung gekoppelt. Für kleinere Photovoltaikanlagen bis 30 kW gilt eine Mindestvergütung von 6 Rp./kWh. Für grössere Anlagen ab 30 kW erfolgt die Vergütung differenziert nach Eigenverbrauch bzw. ohne Eigenverbrauch.