24 Eigentumswohnungen im Baurecht geplant
Die Gemeinde möchte die Parzelle im Böhl entwickeln. Auf dem Grundstück sollen durch eine Investorin drei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 24 Eigentumswohnungen entstehen. Die Wohnungen sollen als Stockwerkeigentum verkauft werden; die Gemeinde würde das Grundstück behalten und im Baurecht zur Verfügung stellen. Die Stimmberechtigten haben an der Bürgerversammlung im Mai 2024 der Abgabe der Parzelle im Baurecht zugestimmt. Damit konnte die weitere Planung des Projekts an die Hand genommen werden.
Einsprachen gegen öffentliche Auflagen
Das Grundstück liegt innerhalb des Überbauungsplans Armhueb aus dem Jahr 1982. Für die geplante Bebauung sind deshalb geringe Anpassungen an diesem Überbauungsplan notwendig. Im Frühling 2025 wurden dazu zwei Vorlagen öffentlich aufgelegt: Zum einen wurde der Gewässerraum des Chrobelbachs festgelegt, zum anderen die Teilaufhebung des Überbauungsplans Armhueb beantragt. Mit der Teilaufhebung soll eine zeitgemässe und für das Grundstück passende Bebauung ermöglicht werden.
Rekurs beim Kanton verzögert die Planung
Gegen die Teilaufhebung des Überbauungsplans gingen fünf Einsprachen ein. Der Sondernutzungsplan Chrobelbach wurde hingegen nicht angefochten. Der Gemeinderat wies die fünf Einsprachen ab. Vier der Einsprecher zogen den Entscheid anschliessend weiter und erhoben im September 2025 Rekurs beim kantonalen Baudepartement. Seither ist der Entscheid des Kantons hängig. Der Gemeinderat hofft auf einen baldigen Entscheid, damit die Investorin die Planungsarbeiten wieder aufnehmen kann. Nach heutigem Stand ist im Spätherbst diese Jahres mit einer Antwort des Rechtsdienstes des Kantons zu rechnen.
Warten beim Projekt Böhl
| Wittenbach
| 08.09.26
Beim Projekt Böhl ist Geduld gefragt: Seit rund einem Jahr steht ein Entscheid des kantonalen Baudepartements aus. Mit einer Antwort ist im Herbst 2026 zu rechnen.
Projekt Böhl
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