Zu Fuss Gehende und der Verkehr können, insbesondere wo das Strassenprofil ohnehin knapp ist, durch wuchernde Äste und Sträucher aus Vorgärten behindert werden. Die Übersicht bei Einmündungen und Kreuzungen wird dadurch verschlechtert, was insbesondere für Fussgängerinnen, Fussgänger und Kinder gefährlich ist.
Bäume und Sträucher können Verkehrszeichen verdecken, so dass diese von den Verkehrsteilnehmenden nicht mehr erkannt und entsprechend nicht beachtet werden.
Die Grundeigentümer*innen werden daher gebeten, ihre Hecken, Sträucher und Bäume bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Sie leisten damit einen einfachen, aber wichtigen Beitrag zur Sicherheit auf den Strassen.
Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen
| Wittenbach | 10.06.25
10. Juni 2025
Verkehrsteilnehmende müssen stets eine gute Sicht haben. Daher werden Grundeigentümer*innen gebeten, ihre Sträucher und Hecken regelmässig zurückzuschneiden.

Rückschnitt von Hecken und Sträuchern