Gemeinderätin Annamaria Farkas hat per 31. Dezember 2026 ihren Rücktritt bekanntgegeben.
Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl auf den Abstimmungssonntag, 29. November, gelegt.
Für die Ersatzwahl gilt folgender Zeitplan:
Montag, 14. September 2026: Wahlanmeldeschluss für den 1. Wahlgang:
Die Wahlvorschläge und die Zustimmungserklärungen müssen bis 18.00 Uhr bei der Ratskanzlei eingetroffen sein.
Sonntag, 29. November 2026: Wahltag (1. Wahlgang)
Wenn keine Wahl zustande gekommen sein sollte (Verfehlen des absoluten Mehrs):
Mittwoch, 9. Dezember 2026: Wahlanmeldeschluss für den 2. Wahlgang
Die Wahlvorschläge und die Zustimmungserklärungen müssen bis 17.00 Uhr bei der Ratskanzlei eingetroffen sein.
Stille Wahl:
Wenn im zweiten Wahlgang nur eine Person für das freie Mandat kandidiert, kommt automatisch eine Stille Wahl zu Stande. Die Ratskanzlei entscheidet über das Zustandekommen der Stillen Wahl nach den Voraussetzungen nach Urnenabstimmungsgesetz. Dieser Entscheid wird veröffentlicht. Wenn eine Stille Wahl zustande gekommen ist, entfällt der Urnengang – andernfalls:
Sonntag, 24. Januar 2027: Wahltag (2. Wahlgang)
Wahlvorschläge sind schriftlich an die Ratskanzlei einzureichen. Sie müssen von mindestens 15 Wittenbacher Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Von den Kandidierenden
muss eine schriftliche Zustimmung zur Wahl vorliegen. Die Formulare für Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen stehen
hier
zur Verfügung. Sie können auch bei der Ratskanzlei angefordert werden.

