Vergangene Woche wurde die Volksinitiative «Verbot lärmendes Feuerwerk auf kommunaler Ebene» eingereicht. Die Initiative sieht vor, dass das Reglement Ruhe, Ordnung und Sicherheit angepasst wird, um das Abrennen von Feuerwerk und Knallkörpern ganzjährig zu untersagen. Nicht Lärm verursachendes Bodenfeuerwerk sei von dieser Regelung ausgenommen. Weiter könne die Gemeinde für Feuerwerk bei Veranstaltungen von öffentlichem Interesse Ausnahmebewilligungen sprechen. Gemäss der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat nun vier Monate Zeit, die Zulässigkeit der Initiative zu prüfen.