17. Juli 2025
Der Teilzonenplan Arbonerstrasse und der Sondernutzungsplan «1. Änderung Überbauungsplan Arbonerstrasse» wurden vom Gemeinderat am 14. August 2024 erlassen. Sie lagen vom 25. April 2025 bis 24. Mai 2025 öffentlich auf. Während der Auflagefrist ist eine Einsprache gegen den Teilzonenplan eingegangen.
Gestützt auf Art. 36, Abs. 1 lit. a und b des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS, 731.1; PGB) und Art. 13 und 16 der Gemeindeordnung, werden der Teilzonenplan und der Sondernutzungsplan «1. Änderung des Überbauungsplanes Arbonerstrasse» dem fakultativen Referendum unterstellt.
Referendumsfrist:
Donnerstag, 31. Juli 2025 bis und mit Montag, 8. September 2025 (40 Tage)
Auflageort:
Ratskanzlei, Dottenwilerstrasse 2, 9300 Wittenbach
Die rechtsverbindliche Publikation sowie die Unterlagen sind auf unserer amtlichen Publikationsplattform (
www.publikationen.sg.ch
) sowie auf unserer Homepage
www.wittenbach.ch
in elektronischer Form aufgeschaltet.
Quorum: für das Zustandekommen eines Referendums:
Ein allfälliges Referendum kommt zustande, wenn 400 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Die Unterschriften sind vor Ablauf der Referendumsfrist bis spätestens Montag, 8. September 2025, 17.30 Uhr, bei der Ratskanzlei einzureichen.
Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und der Gemeindeordnung sowie sachgemäss nach dem kantonalen Gesetz über Referendum und Initiative (sGS 125.1).
Wittenbach, 16. Juli 2025
Der Gemeinderat
Fakultatives Referendum: Teilzonenplan Arbonerstrasse und Sondernutzungsplan «1. Aenderung des Überbauungsplanes Arbonerstrasse»
| Wittenbach | 17.07.25
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