24. März 2026

Neue Richtlinien über Beschaffung und Vergabe

Die Gemeinde Wittenbach wird in Zukunft einige, teilweise auch grössere Beschaffungen vornehmen. Der Gemeinderat hat daher entschieden, dass das vorhandene Merkblatt über das Beschaffungswesen zu überarbeiten und zu ergänzen ist. Die in der Folge erstellten neuen Richtlinien über Beschaffung und Vergabe wurden nun in Kraft gesetzt. Die Richtlinien tragen dem neuen Beschaffungsrecht vom 1. Juni 2023 Rechnung und orientieren sich dadurch stark an der Interkantonalen Vereinbarung zum öffentlichen Beschaffungswesen. Gleichzeitig legen sie im freihändigen Verfahren einheitliche Standards und Regeln fest. Denn das neue Regelwerk ist nicht nur für die verschiedenen Amtsstellen verbindlich, sondern auch für die Primarschule und die Elektrizitätsversorgung. Für die Bürgerinnen haben die Richtlinien keine Auswirkungen, da sie lediglich verwaltungsintern verbindlich sind. Die neuen Richtlinien über Vergabe und Beschaffung sind per sofort gültig.