Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen, wenn sie dies möchten, die neue biometrische Identitätskarte beantragen. Wie schon der biometrische Schweizerpass wird die neue biometrische Identitätskarte mit einem Chip ausgestattet sein, der ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Damit wird sie gemäss des Bundes noch stärker vor Manipulationen und Fälschungen geschützt sein. Die Gebühr für die biometrische Identitätskarte bleibt gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Chip.
Freie Wahl, je nach Bedarf
Die Länder der Europäischen Union (EU) stellen seit 2021 aus Sicherheitsgründen nur noch biometrische Identitätskarten aus. Die neue Schweizer Identitätskarte ist das zukunftsorientierte Modell und soll Schweizerinnen das Reisen in der EU ermöglichen. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen ID ausgestellt werden, werden für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein. Bürger*innen können je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen:
- Biometrische Identitätskarte: Für Personen, die innerhalb der EU reisen, wird diese ID empfohlen.
--> Sie kann ab 2.11.2026 auf den Ausweisstellen des Kantons St.Gallen beantragt werden. - Nicht biometrische Identitätskarte: Für Personen, die ihre Identität ausschliesslich in der Schweiz nachweisen möchten, ist diese ID ausreichend.
--> Sie kann nach wie vor beim Einwohneramt der Gemeinde beantragt werden.


