29. April 2025
Am 18. Mai stimmt die St.Galler Stimmbevölkerung über den «V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz» ab. Die Vorlage sieht Anpassungen des seit 2008 bestehenden Finanzausgleichs vor. Dieser dient dazu, strukturelle Unterschiede zwischen den Gemeinden auszugleichen, beispielsweise in Bezug auf ein weitläufiges Strassennetz, hohe Schülerzahlen, niedrige Steuereinnahmen oder zentrale städtische Funktionen.
Anpassungen
Der Kantonsrat und die Regierung schlagen gezielte Anpassungen vor:
Anpassung des soziodemographischen Sonderlastenausgleichs (1,8 bis -2,4 Mio./Jahr)
Temporäre Erhöhung des Sonderlastenausgleichs Stadt (+3,7 Mio./Jahr)
Durch diese Änderungen sollen unter anderem die seit 2024 von den Gemeinden getragenen Kosten für AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige im Finanzausgleich berücksichtigt werden. Zudem wird der seit 2008 unveränderte Beitrag an die zentralörtlichen Leistungen der Stadt St.Gallen für vier Jahre erhöht. Mit diesen Anpassungen ergeben sich für die Gemeinde Wittenbach keine Auswirkungen.
Das bewährte und austarierte System des St.Galler Finanzausgleichs hilft, dass sich sowohl ländliche wie auch städtische Gebiete weiterhin gut entwickeln können. 2024 erhielten 65 von 75 Gemeinden Beiträge aus dem kantonalen Finanzausgleich.
Kantonale Abstimmung Finanzausgleich – keine Auswirkungen für Wittenbach
| Wittenbach | 29.04.25
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